ID #12

IT-Beauftragte & Ansprechpartner/innen für fraLine

Frage:

Wer darf IT-Beauftragte/r einer Schule und damit Ansprechpartner/in für fraLine werden?

Antwort:

IT-Beauftragte sind von der Schulleitung ernannte Ansprechpartner/innen für IT-Fragen und -Probleme einer Schule. Sie sammeln Störungsmeldungen und Anfragen und leiten diese dann zentral an fraLine weiter. IT-Beauftragte können Lehrkräfte aus dem Kollegium sein oder andere Personen, die sich um die Informationstechnik der Schule kümmern.

Schulleitungen aller Frankfurter Schulen in städtischer Trägerschaft können bis zu drei IT-Beauftragte für ihre Schule benennen. Diese werden auf der Servicevereinbarung eingetragen, welche die Schule mit fraLine abschließt (vgl. http://www.fraline.de/index.php/de/sits/nutzungsbedingungen). Mit der Unterzeichnung der Servicevereinbarung durch die Schulleitung werden die IT-Beauftragten Ansprechpartner/innen von fraLine und können damit den Beratungs- und Support-Service nutzen und bei Störungen und Problemen zwischen ihrer Schule und fraLine vermitteln (vgl. Leistungen im Rahmen des fraLine-Basissupports).
Es ist wichtig, dass die Schulleitung mit Hilfe der Servicevereinbarung festlegt, wer sich in ihrer Schule mit dem Thema IT verantwortungsvoll auseinandersetzt. Der IT-Support für einen Schulbetrieb mit vielen Lehrkräften ist außerdem am effektivsten, wenn Störungsmeldungen und Anfragen schulintern kanalisiert und schließlich zentral über die IT-Beauftragten an fraLine weitergeleitet werden.

Selbstverständlich kann die Servicevereinbarung jederzeit geändert werden. Das entsprechende Formular steht hier zum Download bereit. Wir senden Ihnen das Formular aber auch gerne per FAX oder Post zu. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter: info@fraline.de oder Tel. 069/1533-3222

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Tags: Ansprechpartner, IT-Beauftragter, Servicevereinbarung
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