ID #8

Leistungsausschluss im fraLine-Basissupport

Frage:

Welche Leistungen können im Rahmen des fraLine-Basissupports nicht erbracht werden?

Antwort:

Folgenden Leistungen können leider nicht angeboten werden:

  • Support der Schulverwaltungen (seit Herbst 2008)
  • Installation bei Erstausstattung von Fachräumen; diese sollten prinzipiell durch das ausliefernde EDV-Unternehmen vorgenommen werden; Unterstützung bei Abnahme und inhaltliche Einführung des Kollegiums durch fraLine in Kooperation mit dem Stadtschulamt ist möglich.
  • bauliche Maßnahmen, z.B. Installation von Kabeln (Elektrik, Datennetz etc.)
  • Arbeiten an der zentralen Netzinfrastruktur des Stadtnetzes (Die fraLine-Hotline nimmt Anfragen entgegen, prüft, welche Stelle die Fehlermeldung bearbeiten kann, leitet den Auftrag weiter und hält den Kontakt zwischen Schule und ausführender Stelle.)
  • Bereitstellung von Ersatzgeräten
  • Beschaffung lizenzpflichtiger Software
  • Beschaffung von Hardware
  • Support für Komponenten im sogenannten "freien Netz" der an das Stadtnetz angebunden Schulen
  • Reparatur von Peripheriegeräten, Fotokopierern, Telefonen und Faxgeräten
  • Bedienersupport für Schulplanungs- und Verwaltungssoftware (LuSD/Gelos und Lupo)
  • Support von Schulen, die nicht dem Schulträger Frankfurt am Main zugehören
  • eine ungeduldige und unfreundliche Beratung.
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Tags: Angebot, Fraline, Leistung
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