ID #458

Einsatz von Gratissoftware/Buchbeigaben in den Frankfurter Schulen

Frage:

Kann jede Software auf den Rechnern meiner Schule installiert werden? Ich m?chte z.B. eine Software installieren, die mit einem Lehrbuch geliefert wurde.

Antwort:

Vielen Lernprodukten (Arbeitsbl?ttern, Arbeitsb?chern u.?.) sind auch CDs oder DVDs beigelegt.

Da die in Frankfurter Schulen zu nutzende Software durch einen Standard, den sog. Softwaresockel, festgelegt ist, ist ein Aufspielen von Software au?erhalb des Softwaresockels nicht ohne R?cksprache mit dem Stadtschulamt m?glich. Gerade unbekanntere oder technisch unausgereifte Software verursachte bereits weitreichende Probleme in Frankfurter Schulen. Wir bitten daher um Ihr Verst?ndnis, dass nicht jede Software beliebig auf den Rechnern der Schulen der Stadt Frankfurt am Main installiert werden darf.

Wenn Sie sich die Software nur ansehen m?chten, k?nnen Sie den obligatorischen Hardwareschutz, der auf jedem Rechner im p?dagogischen Bereich installiert ist, aktiviert lassen. Sie k?nnen, sofern die Installation keinen Neustart verlangt, das Produkt testen, ohne dass es dauerhaft auf dem Rechner installiert wird und ggf. St?rungen verursachen kann.

Bitte beachten Sie im Besonderen: Meist ist die den Lernprodukten beigelegte Software-CD oder -DVD nur mit einer Einzelplatzlizenz ausgestattet. Diese CDs oder DVDs sind in dieser Form f?r eine Mehrfachinstallation auf verschiedenen Rechnern (Fachraum, Medienecken usw.) nicht einsetzbar. Eine Anschaffung von Netzwerklizenzen o.?. durch die Schule ist n?tig.

Lizenzen der Softwareartikel des Softwaresockels sind ?ber das Stadtschulamt, z.B. als Gebietslizenzen f?r alle Frankfurter Schulen, g?nstig zu erwerben.

Kategorien zu diesem Artikel

Tags: Installation, Software, Softwarelizenz
Verwandte Artikel:

Kommentieren nicht möglich