Frage:
Warum darf in der Verwaltung kein Notebook/Laptop eingesetzt werden?
Antwort:
Hier ist als Grund vor allem der Sicherheitsaspekt zu nennen. Da es sich bei Notebooks um Computer handelt, die daf?r konzipiert sind, an mehr als einem Platz genutzt zu werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie auch in anderen, gegebenenfalls unsicheren Netzwerken (z.B. in einem anderen lokalen Netzwerk oder ?ber die Internetanbindung zu Hause) betrieben werden.
Daraus ergeben sich mehrere Sicherheitsrisiken:
Zum Beispiel k?nnte sich durch den unsichereren Internetanschlusses zu Hause trotz installiertem und aktiviertem Antivirenprogramm ein Virus in das System einschleichen und sich bei anschlie?endem Anschluss an das Stadtnetz dort unkontrolliert ausbreiten oder z.B. personenbezogene Daten an Dritte versenden.
Ferner ist die M?glichkeit des Datendiebstahls in ungesch?tzten Netzen ungleich h?her. Somit w?ren alle auf dem transportablen Notebook befindlichen Daten (Sch?lerinformationen, Noten, etc.) potentiell gef?hrdet.
Doch nicht nur durch den Anschluss an fremde Netzwerke w?ren diese sensiblen Daten gef?hrdet. Ein Notebook kann z.B. auch in der Bahn vergessen oder ganz einfach unterwegs oder auch in der Schule entwendet werden.
Zum Thema "Mobile PCs in der Verwaltung" gibt es einen Erlass des Landes Hessen. Das Rundschreiben des Stadtschulamtes vom 17. M?rz 2004 nimmt darauf Bezug.
Hier der entsprechende Auszug:
"Wir weisen des Weiteren darauf hin, dass bei st?dtischer Internetanbindung kein zweiter Provider gestattet ist. Auch ein zeitweiser Wechsel von st?dtischer Internetanbindung zu einem Fremdprovider - egal aus welchen Gr?nden - ist nicht zugelassen.
Aus dem gleichen Grund sind Notebooks, die an anderer Stelle an ein fremdes Netz angedockt werden unzul?ssig - auch nicht am p?dagogischen Schulnetz! Wechselmedien m?ssen auf jeden Fall durch restriktive Handhabung des lokalen Virenschutzes abgesichert sein. Im Zweifel ist darauf zu verzichten."
