Unabhängig davon, ob die Schule über ein "kleines Schulbudget" verfügt, kann der PlusS wie folgt gebucht werden:
1. Die Grundlage des PlusS bildet die Kooperationsvereinbarung zwischen Staatlichem Schulamt und fraLine sowie die Vertragsgrundlage, die Sie hier einsehen können: PlusS-Modelle [PDF, 17,07].
2. Bitte laden Sie hier das 1-Seiten-Formular herunter und drucken es dreimal aus [PDF, 47,81 kB].
3. Die drei ausgefüllten Formulare werden von der Schulleitung unterschrieben und auf dem Postweg an die Fachhochschule / fraLine gesendet. Um die vertragliche Abwicklung zu erleichtern, fügen Sie den Verträgen bitte den vom Staatlichen Schulamt zur Anweisung der PlusS-Mittel benötigten Buchungsbeleg bei (vgl. Beispiel eines Buchungsbelegs für den PlusS).
4. Nach der Unterschrift durch die Projektleitung von fraLine werden die Verträge und der Buchungsbeleg an das Staatliche Schulamt weitergeleitet.
5. Der/Die Justitiar/in des Staatlichen Schulamts prüft die Formulare und unterzeichnet sie ebenfalls. Die Anweisung der Geldmittel an fraLine übernimmt das Staatliche Schulamt entweder aus aus dem "kleinen Schulbudget" der Schule (sofern vorhanden) oder aus den dafür zustehenden Landesmitteln. Für Rückfragen steht Ihnen die Justitiarin des Staatlichen Schulamts, Frau Pluntke, unter 069/38989-149 oder
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zur Verfügung. Eines der drei Originale wird durch das Staatliche Schulamt an die Schule zurückgesandt.
6. Direkt nach Erhalt der 1-Seiten-Formulare aus der Schule kontaktiert der/die Ansprechpartner/in von fraLine die Schule, um einen ersten Termin zu vereinbaren.
Hinweis: Bei Schulen mit "kleinem Schulbudget" kann künftig (Zeitpunkt noch nicht bekannt) auf die Unterschrift der/des Justitiar/in/s des Staatlichen Schulamts verzichtet werden.
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