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Nutzungsbedingungen

 

Teilnahmevoraussetzungen für Schulen und Bedingungen für einen reibungslosen und schnellen Support

play_button_blau_2Lediglich der Abschluss einer Servicevereinbarung [PDF, 36 kB] durch die Schulleitung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme unseres Angebotes und erfolgt über das Frankfurter Stadtschulamt, das die Daten an fraLine weiterleitet. Für die Schulen entstehen hier keine Kosten. Mehr zum Registrierungsverfahren erfahren Sie weiter unten im Text.

 

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Die Schulleitung jeder Schule, die den Service von fraLine – IT-Schul-Service nutzen möchte, benennt in der Servicevereinbarung ein bis drei IT-Beauftragte. Das können Lehrerinnen und Lehrer oder auch engagierte Eltern oder Schüler sein, je nachdem wie die Schule ihren IT-Support bisher organisiert hat.

 
 

Die benannten IT-Beauftragten bündeln intern, in Absprache mit der Schulleitung, die IT-Anfragen und Problemmeldungen und geben diese an fraLine – IT-Schul-Service, ihre zentralen Anlaufstelle, weiter. Indem die IT-Beauftragten schulintern die Vorstrukturierung der notwendigen Informationen übernehmen, kann vermieden werden, dass es zu Mehrfachmeldungen der gleichen Probleme oder Anfragen kommt. Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die in der Servicevereinbarung benannten IT-Beauftragten die zentralen Kontaktpersonen für telefonische Rückfragen bzw. bei Vor-Ort-Terminen. Per eMail erhalten Sie zudem unseren Newsletter, der nur wenige Male im Jahr erscheint und Neuigkeiten zum Thema Schul-IT-Support mit Fokus auf die regionale Entwicklung in Frankfurt zusammenfasst. Die dort enthaltenden News können auch gerne über unseren RSS-Newsfeed abonniert werden.

 
 

Mit der Unterzeichnung der Servicevereinbarung durch die Schulleitung akzeptiert die Schule die Bedingungen des Services und die im Flyer [PDF, 1,1 MB] aufgeführten Leistungsausschlüsse. Zu den Bedingungen für den Service gehört unter anderem auch die Vorlage eines IT-Konzepts und einer EDV-Bestandsaufnahme durch die Schule. Diese Dokumente werden von der Schule direkt dem Stadtschulamt übermittelt. Die Servicevereinbarung wird zuerst an fraLine zurück gesandt und dann von uns an das Stadtschulamt geschickt. Das Stadtschulamt bekommt so die Möglichkeit das Vorhandensein der notwendigen Unterlagen zu überprüfen.

 
 

Die Schulen verpflichten sich, Bestandsverzeichnisse über Geräte und Software zu führen und laufend zu aktualisieren.
Wenn fraLine Mitarbeiter/innen Software installieren sollen, muss die Schule über die erforderlichen Lizenzen verfügen und dies im Zweifel auch nachweisen können. Hardwarekomponenten müssen von der Schule gestellt werden. Ein Teil des Budgetanteils der Schulen sollte für Ersatzteile und Hardware-Reparaturen reserviert werden. Wir beraten Sie gerne, wenn es um Ersatz- oder Neuanschaffungen geht.

 
 

Ein aktueller Virenschutz für die eingesetzten Geräte muss vorhanden sein, beziehungsweise so schnell wie möglich nachgerüstet werden. Das Stadtschulamt stellt allen Frankfurter Schulen für alle Computer kostenlose Lizenzen für Virenscanner zur Verfügung. Wir sind natürlich bei der Installation behilflich.

 
 

Besitzt die Schule ein Gebäudenetz, so sollte sie bereit sein, den Frankfurter Schulstandard anzuwenden.

 
 

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Hier finden Sie eine vollständige Aufführung unserer Leistungen ebenso wie die der Leistungsausschlüsse.




Servicevereinbarung - Registrierung bei fraLine

 
 

play_button_blau_2Die Servicevereinbarung, deren Abschluss vor Inanspruchnahme unseres Angebots erfolgt sein muss, können Sie hier [PDF, 36 kB] herunterladen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, falls Sie das Formular per Post erhalten möchten, oder weitere Fragen haben. Unter dem Menupunkt Kontakt auf unserer Website erfahren Sie, wie Sie uns erreichen können.


Ablauf der Anmeldung

Mit Abschluss der Servicevereinbarung benennt die betreffende Schulleitung die IT-Beauftragten an der Schule. Zusätzlich zu deren Namen werden uns mit der Servicevereinbarung Kontaktdaten wie Telefon- oder Handynummer, Fax und/oder eMail, übermittelt, um so die gegenseitige Erreichbarkeit zu gewährleisten.

foto_servicevereinbarung_2Des Weiteren übermittelt uns die Schulleitung mit der ausgefüllten Servicevereinbarung für jeden IT-Beauftragten die gewünschte Kennung für die Benutzung des Helpdesksystems "fraDesk" (webbasiertes Problemmeldesystem). Weitere Informationen zum fraDesk finden Sie unter dem Menüpunkt fraDesk, in unseren FAQ oder in der "Hilfe" nach der Anmeldung am fraDesk.

 
 

Sobald uns die Servicevereinbarung vorliegt, werden die neuen IT-Beauftragten als Nutzer/innen des fraDesk mit entsprechendem Benutzernamen und Kennwort eingerichtet. Um eventuelle Übertragungsfehler auszuschließen, erhalten alle neu benannten IT-Beauftragten umgehend von uns per Post eine Bestätigung ihrer Anmeldung mit den übermittelten Daten zur Gegenprüfung.

 

Mit Erhalt dieses Schreibens haben Sie, beziehungsweise Ihre Schule, vollen Zugriff auf das gesamte Angebot des fraLine – IT-Schul-Services. Darüber hinaus können Sie mit Hilfe des Helpdesksystems fraDesk alle dokumentarischen Arbeiten von fraLine nachvollziehen.

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